Baubonus 2020

Bonus Gärten, Fassaden, Umstrukturierung

Bonus ristrutturazioni Novowood italia 2020

Vor allem zu Beginn des Jahres hat man oft von den Steuerabzügen 2020 gehört.

Zusätzlich zum BONUS RESTRUCTURING, der bereits seit mehreren Jahren bestätigt wurde, und dem BONUS GREEN wird 2020 ein neuer Anreiz für Eigentümer eingeführt, die ihre Fassade renovieren wollen.

Wir von Novowood haben die offiziellen Verordnungen recherchiert und mit Hilfe mehrerer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften das folgende Ergebnis dieser Recherche zusammengestellt:

Wir beginnen mit einer Auflistung der im Jahr 2020 möglichen STEUERABZÜGE: - Fassadenbonus: d.h. der neue Bonus für die Renovierung von Gebäudehüllen - Gebäude-Renovierungsbonus: Anreiz für diejenigen, die ihre Häuser renovieren - Grüner Bonus: Richtet sich an alle, die eine Terrasse oder einen Garten besitzen und diese verschönern wollen

Gehen wir Schritt für Schritt vor und konzentrieren wir uns auf die BONUS FACADE, um zu ermitteln, wer sie beantragen kann.

Wir zitieren nachstehend:

"Alle Steuerpflichtigen, die Ausgaben für das betreffende Grundstück tätigen und über einen Eigentums- oder Besitztitel verfügen. Das Grundstück muss in Zone A oder B liegen und die betreffenden Wände müssen außen liegen und die Fassade muss von der Straße aus sichtbar sein.

Der Prozentsatz beträgt 90 % aller Materialkosten, der Planung, der Installation, der Anmietung von Ausrüstungen usw.), wobei der Betrag nicht begrenzt ist und über einen Zeitraum von 10 Jahren zurückgefordert werden kann.

Im Hinblick auf die Anforderungen an das Gebäude ist es erforderlich, dass der Eingriff als "VERBESSERUNG" erfolgt, daher gilt er nicht für neu errichtete oder abgerissene und wieder aufgebaute Gebäude.

NOVOWOOD, mit seiner breiten Produktpalette, kann abgezogen werden für

- BELÜFTETE WÄNDE UND VERKLEIDUNGEN, sofern die Verkleidung mehr als 10 % des Putzes ausmacht und die Anforderungen an die Lichtdurchlässigkeit gemäß der Richtlinie 11/03/08 erfüllt. Es ist daher notwendig, eine Wandverkleidung mit der speziellen UNTERSCHICHT MIT INTEGRIERTER BESCHICHTUNG auszuführen oder auf einer Beschichtung eines anderen Anbieters zu verlegen, jedoch innerhalb desselben Werks.

- PARAPETS. Die Verkleidung von Brüstungen ist uneingeschränkt zulässig.

Die zweite Art des Abzugs bezieht sich auf die BONUS-Gebäuderenovierung, die sich auf :

- Eigentümer oder bloße Eigentümer; - Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts (Nießbrauch, Nutzung, Wohnung oder Fläche), Pächter oder comodatari;

- Mitglieder von geteilten und ungeteilten Genossenschaften;

- Einzelunternehmern, für Immobilien, die nicht zu den Investitionsgütern oder Waren zählen;

- die in Artikel 5 des Tuir genannten Personen, die Einkünfte in assoziierter Form erzielen (einfache Gesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und ihnen gleichgestellte Personen, Familienunternehmen), unter den gleichen Bedingungen wie Einzelunternehmer.

Die DETRATION beträgt 50 % mit einem Höchstbetrag von 96.000 € und ist über 10 Jahre zu tilgen (bis zum 31.12.2020, im Jahr 2021 wird sie, sofern sie nicht verlängert wird, auf 36 % mit einem Höchstbetrag von 48.000 € gesenkt. In diesem Fall kann NOVOWOOD in größerem Umfang für den Bau von

HINTERLÜFTETE WÄNDE. Auch ohne Mantel; AUSSENFUSSBODEN durch Änderung von Material und Abmessungen; ZÄUNE. Die Verkleidung von Brüstungen ist uneingeschränkt zulässig. PARAPETS. Die Verkleidung von Brüstungen ist uneingeschränkt zulässig. Die letzte Möglichkeit, die angefallenen Beträge abzuziehen, ist der GRÜNE BONUS, auf den : "Steuerpflichtige, die Eigentümer oder Besitzer des Grundstücks sind, auf dem die Eingriffe vorgenommen werden, und denen die entsprechenden Kosten entstanden sind."

Die DETRATION beträgt 36 % mit einem Höchstbetrag von 5.000 € und ist wie bei der vorherigen Prämie innerhalb von 10 Jahren zurückzuzahlen.

Für Kunden, die den Gartenbonus in Anspruch nehmen möchten, sieht das Reglement keine Formulierung für die Banküberweisung vor. Es empfiehlt sich jedoch, den folgenden Vermerk zu verwenden: "Interventi soggetti al Bonus verde - Pagamento fattura n. ___ del___ a favore di ___ partita Iva ___".

In diesem Fall kann NOVOWOOD für den Bau von Zäunen oder für Terrassenbeläge in Außenbereichen wie Gärten und/oder Terrassen verwendet werden.

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung, um den konkreten Fall näher zu erörtern.

Das Novowood-Team

Veröffentlicht am 11 März 2020